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Als krankenkassen anerkannte Ernährungsberaterin verpflichte ich mich zu regelmäßigen Weiterbildungen, um ihre Patienten individuell und nach wissenschaftlichen Kenntnissen zu beraten und zu begleiten. Damit die Kosten von der Krankenkassen übernommen werden, benötige ich gem. Art. 9b KLV eine ärztliche Zuweisung zur Ernährungsberatung.  Obwohl die Ernährungsberatung eine krankenkassenpflichtige Leistung ist, fällt die Verordnung nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfung Ihrer Praxis.

Zögern Sie bei Fragen nicht, mich zu kontaktieren. Gerne besuche ich SIe auch zu einem persönlichen Gespräch in Ihrer Praxis.

Für Zuweiser/Ärzte

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